20.11.2020

„ Die Pole schmelzen, die Urwälder brennen, die heißen Sommer zeigen die Klimaänderung, unsere Bäume und Wälder sterben und die Regierungspolitik in NRW will nun den Wasserschutz im Landeswassergesetz aufweichen, das klingt, als wären wir im „falschen Film“. Anscheinend hat hier erfolgreiche Lobbyarbeit der Rohstoffindustrie in Reinform stattgefunden! Der Absatz 2 im Paragraph 35 des Landeswassergesetz von 2016 schützt bisher unsere Wasserreserven grundsätzlich: Keine zukünftigen Eingriffe der Rohstoffindustrie in dieses sensible, essentielle Lebensversorgungssystem Wasser, keine Eingriffe in die Wasserschutzgebiete! Einfach sinnvolle Vorsicht vor Kommerz! Nun soll dieses Grundsatzgebot gestrichen, Genehmigungen in das Ermessen lokaler Behörden gelegt und eine neue Wasserschutzgebietsverordnung erstellt werden. Hört die Politik nicht das Klingeln der Interessenstaktik gegen eine notwendige öffentliche Daseinsfürsorge? Mit dem Hebel der nun angestrebten generellen Einzelfallprüfung deutet sich ein extremer Belastungstest für die lokalen Behörden gegenüber den Industrieverbänden der Bodenschatzgewinnung an. Hier generiert sich ein zukünftiges Gutachterschlachtfeld, möglicherweise auch ein Konjunkturprogramm für diese Branche. Soweit so ernst…“ (aus dem Leserbrief Prof. Dr. Münz BUND Lippstadt)

Der Leserbrief von Prof. Dr. Münz macht nachdenklich, weil die Abgrabungen in Erwitte direkt vor unserer Haustür (Eikeloh) stattfinden. Die BG –Fraktion Erwitte ist hinsichtlich der Novellierung des Landeswassergesetzes sehr skeptisch, auch wenn seitens der Landesregierung und dem heimischen Landtagsabgeordneten Jörg Blöming betont wird, dass der Trinkwasserschutz gewährleitet ist. Die von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Gesetzesänderung soll wieder grundsätzlich den Steinabbau in Wasserschutzgebieten erlauben und Einzelfallprüfungen sollen das grundsätzliche Eingriffsverbot ersetzen. Was nach mehr Flexibilität aussieht, könnte sich für die Wasserversorgung, die durch den Klimawandel und Trockenheit ohnehin schon im Dauerstress ist, als sehr problematisch entpuppen. Ebenso könnten im Wasserschutzgebiet Eikeloh die tieferliegenden Solevorkommen (Solequellen Bad Westernkotten) durch den Steinabbau beeinflusst werden, weil die Solequellen nur durch den Druck der oberen Erdschichten sprudeln.
Aus Erfahrung wissen wir, dass Einzelfallprüfungen den Fokus auf die zu genehmigende Fläche, aber nicht auf das Gesamtsystem legen. Aus dem Plan (Siehe Abb.) geht hervor, dass zurzeit genügend Abbauflächen zur Verfügung stehen, so dass die Arbeitsplätze in den Zementwerken auf absehbare Zeit nicht gefährdet sind, was wir als Bürgergemeinschaft auch nicht beabsichtigen. Wenn die Wasserversorgung im schlimmsten Fall beeinträchtigt wird, werden dann die Steuerzahler und Wasserkundinnen zur Kasse gebeten?