Naturschutzmaßnahmen wurden jahrelang nicht umgesetzt
Pressemitteilung BG –Fraktion Erwitte 17.03.2021
Fehlende Umsetzung von in Bauleitplänen festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Naturschutz durch die Stadtverwaltung Erwitte seit 10 Jahren !
Alt-Bürgermeister Peter Wessel ist hauptverantwortlich.
Nach Auskunft des neuen Bürgermeisters Henneböhl ist seitens der Verwaltung in den letzten 10 Jahren die Herstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Naturschutz weitgehend unterblieben, obwohl nach § 15 NSchG eine gesetzliche Verpflichtung in angemessener Frist besteht. Die Verwaltung begründet das Umsetzungsdefizit mit der Haushaltsicherung der Stadt Erwitte während dieses Zeitraumes der letzten 10 Jahre. Im Weiteren wird angekündigt eine Bestandsaufnahme bereits festgesetzter Maßnahmen durchzuführen, Angebote und Planungen von Landschaftsplanungsbüros einzuholen und mit den Fachbehörden abzustimmen. (Siehe auch Patriotbericht-Lokalseite vom 17.3.21)
Die Hauptverantwortung für diese skandalösen Versäumnisse trägt aus unserer Sicht Altbürgermeister Peter Wessel, der sich über eindeutige gesetzliche Verpflichtungen einfach hinweg gesetzt hat. Die Haushaltsicherung der Stadt ist als Begründung nicht stichhaltig, zumal er der Rat in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt über diese Versäumnisse informiert oder befragt hat.
Die BG –Fraktion hat bisher darauf vertraut, dass die Verwaltung die in den Bauleitplänen festgeschriebenen Naturschutzmaßnahmen (Ausgleich-und Ersatzmaßnahmen für Bauvorhaben) fristgerecht und zeitnah durchführt. Dieses Vertrauen ist nun nachhaltig infrage gestellt.
Peter Wessel hat in seiner Dienstzeit im Rat häufiger Vertrauen eingefordert, vornehmlich dann, wenn wir als kleine BG-Fraktion ihm unangenehme Fragen gestellt haben. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt hat er uns erst kürzlich mit der ihm eigenen Polemik öffentlich angegriffen und uns Täuschung vorgeworfen. „ Die Bürgerinnen und Bürger in Erwitte sind kritisch, aber nicht dumm“, meinte er damals. Wir greifen nun sein eigenes Zitat auf und erwarten von Herrn Wessel nunmehr eine sachorientierte Stellungnahme bezüglich seiner Versäumnisse.
Von der Verwaltung erwarten wir eine zügige Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen gerade in Zeiten des Klimawandels.
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Auszüge aus den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes NSchG § 15
(2) 1Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen)
(4) 1Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in dem jeweils erforderlichen Zeitraum zu unterhalten und rechtlich zu sichern. 2Der Unterhaltungszeitraum ist durch die zuständige Behörde im Zulassungsbescheid festzusetzen. 3Verantwortlich für Ausführung, Unterhaltung und Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist der Verursacher oder dessen Rechtsnachfolger.
(6) 1Wird ein Eingriff nach Absatz 5 zugelassen oder durchgeführt, obwohl die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind, hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten.