22.01.2021

Windräder genehmigt- Klage erfolgt

Ohne die sogenannte Regenerative Energie (aus nicht fossilen Quellen) wird dieses Land die Energiewende und die viel beschworenen Klimaziele nicht erreichen. Neben der Nutzung der Photovoltaik gehört dazu auch der Ausbau der Windenergieanlagen. In Kombination mit der elektrolytischen Wasserstoffherstellung wird die „regenerative Energie“ grundlastfähig d.h. effektiv nutzbar.  In einem ordnungsgemäßen, öffentlichen Verfahren hatten die Fraktionen im alten Rat (CDU, SPD, FDP und BG) ihre Zustimmung für den Bau der vier Windenergieanlagen in Völlinghausen erteilt. Erst am Ende des Verfahrens regte sich Widerstand seitens einiger Anwohner. Die vorgetragenen Argumente Infraschall-, Schattenschlagbelästigung, und  Vogelzugbeeinträchtigung sind sachlich nicht haltbar oder durch die aktuellen Genehmigungsauflagen des Kreises Soest technisch durch computergesteuerte An-und Abschaltzeiten beherrschbar. Eine geplante große moderne Anlage ersetzt 5 kleinere Windräder, so dass der „Flächenverbrauch“ vermindert wird.

In einem Telefonat erklärte der Fraktionsvorsitzende der neuen Ratsfraktion Bündnis90/Grüne, Dr. Jäker aus Völlinghausen, dass seine Fraktion genau wie anderen o.a. Ratsfraktionen die Errichtung der Windräder befürwortet.

Schade, dass die Anlagen nicht -wie geplant- im Frühjahr errichtet werden, weil die ansässige Bürgerinitiative dagegen klagt. Das ist ohne Zweifel legitim in unserem Rechtsstaat. Aber man muss nicht klagen und kann eine Klage auch wieder zurückziehen, nachdem das Genehmigungsverfahren schon sehr lange gedauert hat. Das wäre eine mutige Entscheidung für die Zukunft.

Lothar Strauch