Merkwürdige, bösartige Polemik des Alt-Bürgermeisters Wessel.

Wir reagieren mit Fakten.

27.02.2021

Alt-Bürgermeister Wessel hat in einem Patriotartikel die BG und die Grünen scharf angegriffen:  „Ängste und Bedenken  geschürt“ (Patriot-Lokalseite vom 23.02.21)

Seine Sprache und der Stil des Artikels sind weitgehend polemisch und teilweise bösartig. Die BG weist die (wiederholte) Unterstellung der Lüge und Täuschung seitens Herrn Wessel zurück. Die Fakten sprechen für sich und wir werden im Folgenden zusammengetragene Fakten der Polemik von Herrn Wessel entgegensetzen.

Die Kernaussagen von Herrn Wessel aus dem Artikel sind: „….. Erst wenn all diese Fragen in einem Genehmigungsverfahren positiv beantwortet werden könnten, sei eine solche Anlage genehmigungsfähig. Die aufgesetzte Hysterie der BG und der Grünen versucht dagegen der Bevölkerung unserer Stadt weis zu machen, als seien die Fragen negativ beantwortet worden. Das ist nachweislich falsch!“  und „….Es sei die Initiative und Idee der Stadt gewesen, mit dem neuen Grundstückseigentümer an Lösungen zu arbeiten, mittelfristig die verlorenen Arbeitsplätze und die fehlende Gewerbesteuer zurückzugewinnen.“

Wir haben nicht behauptet, dass die Fragen eines Genehmigungsverfahrens bereits (negativ) beantwortet seien! Er verschweigt, dass wir als Stadt und BürgerInnen so gut wie keinen Einfluss mehr auf das Verfahren haben, wenn es zu einem Genehmigungsverfahren kommt. Vorher muss eine Sachanalyse erfolgen, es müssen Argumente ausgetauscht werden und der Rat muss entscheiden (Siehe Beschlussvorlage der Verwaltung unten. Eigentlich stand die Entscheidung im der Ausschusssitzung an!). Wessel versucht den Eindruck zu vermitteln, dass es hier um große Steuererträge (Daimlervergleich) und viele Arbeitsplätze gehe. Gewerbesteuer wird grundsätzlich am Standort des Unternehmens gezahlt. Ein Großunternehmen wie die  Gelsenwasser AG  mit Tochterfirmen hat da sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten. Interessant wäre eine Aussage, ob nachhaltig die Steuer in Erwitte bleibt wie hoch die garantierten Einnahmen sind. Ebenso gilt das auch für die Arbeitsplätze, die nach unseren Recherchen eher bescheiden sein werden (15-20 AP). Leider bleiben alle Aussagen von Herrn Wessel vage und unpräzise, es gibt keine Zahlen und Fakten. Wir haben in zwei Beiträgen auf unserer Homepage Fakten geliefert, die bisher nicht widerlegt wurden.

Siehe  Beitrag 1       und Beitrag 2

 

Zusammenfassung zur Klärschlammmonoverbrennung nach eingeholten Informationen bei der Bez.-Regierung und dem Aufsichtsrat der Klärschlammkooperation OWL

In der Beschlussvorlage  steht:

Ab 2029 müssen größere Kläranlagen (> 100.000 Ein­wohnerwerten (EW)) und ab 2032 mittelgroße Kläranlagen (> 50.000 EW) ihren Klärschlamm thermisch verwerten und Phosphor aus dem Klärschlamm zurückgewinnen

Städte und Kommunen unter 100.000 beziehungsweise 50.000 EW brauchen aus ihren Klärschlamm keine Phosphor Rückgewinnung betreiben. Sie können weiterhin ihren Klärschlamm zur Mitverbrennung in Kraftwerken oder Zementindustrie bringen.

Die Ausschreibung für so eine Anlage wird Europaweit durchgeführt. Bis Mitte März stehen die Bieter fest. Danach wird ausgewählt. Dieser Prozess zieht sich bis zu ca. 1,5 Jahre hin. Danach steht fest, wer der Anlagenbetreiber sein wird und davon gibt es einige die sehr qualifiziert sind, auch von der Zentralität her.

Das sind Aussagen von einigen Mitgliedern des Aufsichtsrats  ( sie sind alle in der Abfall- und Stadtentwässerung in leitender Position tätig)

Beschlussvorschlag der Verwaltung: : Der Ausschuss stimmt der Durchführung eines Zielabweichungsverfahren gem. § 16 Landesplanungsgesetz NRW für einen Teilbereich der Betriebsfläche der Dyckerhoff GmbH im Regionalplan Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis – zur Ansiedlung einer Klärschlammverwertungsanlage sowie eines Speditionsbetriebes zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Schritte unter Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg durchzuführen, um das erforderliche Einvernehmen des Regionalrates zum Sachverhalt

In seiner Sitzung am 05.05.2020 hat der aufgrund der pandemischen Lage zuständige Hauptausschuss unter TOP 11 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass die Stadt Erwitte bei der Bezirksregierung Arnsberg die Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilbereich Kreis Soest und Hochsauerlandkreis – dahingehend beantragen soll, dass

  • die Betriebsgelände der Dyckerhoff GmbH sowie der DEUTAG West (Asphaltmischwerk Hellweg) als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) ohne Zweckbestimmung dargestellt werden und               der Bereich zwischen der Völlinghäuser Straße im Norden, der L 734 n (Bahnhofstraße) im Osten, dem grünen Weg an der Gemarkungsgrenze zu Völlinghausen im Süden und dem FFH-Gebiet ,3.6.4.1.044 – Güller Bach / Lobbenbach‘ im Westen als GIB ohne Zweckbestimmung festgesetzt wird.

Das Zielabweichungsverfahren dient nur dazu, die kleine Fläche für die Klärschlammmonoverbrennungsanlage zu reservieren damit die Fa. Gelsenwasser sich am Bieterverfahren beteiligen kann, alle anderen GIB Flächen sind bereits im Mai 2020 bei der Bez.-Regierung zur Regionalplanänderung beantragt worden.

Das ist die Aussage der Bez.-Regierung zum Zielabweichungsverfahren.

Interessant ist außerdem, dass es bereits 1996 von der Fa. Menke/Strabag den Antrag  gab im Teermischwerk an der Bergerstraße eine  Altholzverbrennung mit Klärschlammtrocknung zu bauen.

Dagegen gab es Bürgereinwendungen und die Ablehnung der Bez.-Reg. Arnsberg gegen die Einwendung eines Erwitter Bürgers, die wir auf Anfrage gerne weitergeben.

Dieses Vorhaben wurde von der Bez.- Regierung genehmigt und konnte nur verhindert werden, weil die Stadt Erwitte und der damalige Stadtdirektor Fahle es abgelehnt hatte, die Einleitung der Sickerwässer (Brüden) in den Abwasserkanal der Stadt aufzunehmen.

(Warum das bei dieser neuen Anlage unproblematisch sein soll erschließt sich der BG-Fraktion nicht)