B-PlanWesternkotten-Grundstücke Solbad 05.10.2014

Bebauungsplan „Sondergebiet Kuranlagen Bad Westernkotten“

In der Sitzung am 30.09.2014 verabschiedete der Rat folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Erwitte beauftragt die Verwaltung, alternativ zur bisherigen Planung einen Bebauungsplanentwurf mit einer Planungsvariante für die Parzellen 894 u. 519 zu erarbeiten. Im Bebauungsplanentwurf sowie im weiteren Ablauf sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

– Bau einer Erschließungsstraße mit Wendehammer mit Ausweisung von 8 Baugrundstücken.
– Eine Bebauung ist mit Einzel- und Doppelhäusern in bis zu zweigeschossiger Bauweise zulässig; max. können 16 Wohneinheiten entstehen.
– Die potentiellen Käufer geben einzeln oder gemeinschaftlich ein unwiderrufliches notarielles Kaufangebot inklusive jeweiliger Finanzierungszusage für das entsprechende einzelne Grundstück ab.
– Es wird davon ausgegangen, dass ein Erschließungsvertrag abgeschlossen wird, der beim Kaufpreis als Erschließungsaufwand die volle Erschließung der Flächen (einschl. Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Straßenbeleuchtung), die Vermessungskosten sowie den Abriss und die Neuerrichtung der Kurarkaden berücksichtigt.
– Die notariellen Kaufangebote der potentiellen Käufer müssen der Verwaltung und der Geschäftsführung der Solbad GmbH bis zum 15.11.2014 vollständig vorliegen, um sicherzustellen, dass die Finanzierung für die kurzfristige Sanierung gewährleistet ist.

2. In der Sitzung des Planungs- und Gestaltungsausschusses am 20.11.2014 erfolgt die abschließende Richtungsentscheidung über die Fortführung des Bauleitplanverfahrens. Wird die derzeitige Planausrichtung beibehalten, ist über die öffentliche Auslegung zu entscheiden, andernfalls über die nochmalige frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Aus Sicht der BG –Fraktion ist der Beschlussvorschlag ein Kompromiss, der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Bad Westernkotten berücksichtigt, die in beiden Bürgerversammlungen deutlich geworden sind. Leider ist im Vorfeld Zeit vertan worden, die jetzt offenbar fehlen könnte. Für die Verzögerungen gibt es mehrere Verantwortliche. Der BG-Fraktionsvorsitzende Lothar Strauch wies in der Ratssitzung am 30.09.2014 darauf hin, dass der Zeitrahmen bis zum 15.11. sehr eng ist, zumal einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Konsortium die Grundstücke erwerben kann z.B. konkrete Gespräche zwischen der Solbad und den potentiellen Käufern, Löschung der Dienstbarkeit, die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Aufsichtsrat der Holding ist aufgerufen alles zu tun, damit eine einvernehmliche Regelung erfolgen kann.