08.10.2022 Die BG-Fraktion im Rat hatte am 29.03.2022 die Ausweisung von Fahrradstraßen in der Kernstadt gefordert und im Rat erfolgreich beantragt.

Der Kreis Soest hat nun die Ausweisung einer Fahrradzone als Fahrradstraße in der Innenstadt ausgewiesen. Leider sind das nicht alle beantragten Straßen, aber immerhin ein erster Schritt. Nach erfolgreicher Erprobung in diesen Straßen könnten es weitere werden.

In Fahrradstraßen sind Kraftfahrzeuge erlaubt, aber Fahrräder haben Vorrang.

Hier der Text des Schreibens zur Ausweisung der Fahrradzone:

Kreispolizeibehörde Soest

Direktion Verkehr

Stadt Erwitte

Ausweisung einer Fahrradzone

Sachverhalt:

Der Innenstadtbereich der Stadt Erwitte wird in einem erhöhten Maße durch Fahrradfahrer, insbesondere auch durch Schüler, frequentiert. Der Rat der Stadt Erwitte beantragt nunmehr, zu Stärkung der Nahmobilität und Steigerung der Attraktivität der Radnutzung, die Ausweisung mehrerer Straßen als Fahrradzone. Folgende Straßen sollen in die Fahrradzone aufgenommen werden, der Kirchgraben ab der Kreuzung Dietrich-Ottmar-Straße, die Straße Am Markt, die Freiengrafenstraße und die Königshofgasse.

Die Ausweisung als Fahrradzone erfolgt zunächst als Verkehrsversuch bis zum 30.11.2023. Anordnung:

Gem. § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO ordne ich aus Gründen der Sicherheit und Ordnung an:

  • das VZ 244.3 „Beginn einer Fahrradzone“ jeweils mit dem Zusatzzeichen 1022-12 und 1010-50 „Kraftwagen, sonstigen mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas frei“ (an den im Plan markierten Punkten aufzustellen (grüne Punkte).
  • das VZ 274.1 „Beginn einer Tempo 30-Zone“ an den im Plan markierten Punkten aufzustellen (rote Punkte);
  • das VZ 244.3 ist an den im Plan gekennzeichneten Stellen als Piktogramm zu markieren.

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